1. Abschluss des
Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot der proSport GmbH
(nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den
Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen
Teilnahmebestätigung zustande.
2. Leistungen
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den
Internetdarstellungen auf der Seite www.fussballcamps.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Teilnahmebestätigung.
3. Leistungs- und
Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
Erfolgt die Anmeldung zu
einem Fußballerlebnis in einem Zeitraum bis 21 Tage vor
Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine
eventuell vom Teilnehmer gewünschte Beflockung der Ausrüstung
garantieren. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballerlebnis in einem
Zeitraum von 3 bis 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, erhöht sich die
Teilnahmegebühr um 5 €, da die Ausrüstung in einem gesonderten
Paket zum Veranstaltungsort gesendet werden muss. Erfolgt die
Anmeldung zu einem Fußballerlebnis in einem Zeitraum von 2 Tagen vor
Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine
rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort
garantieren. In diesem Falle wird dem Teilnehmer die Ausrüstung nach
Hause gesandt und die Teilnahmegebühr erhöht sich um 5 €. Zudem
kann in den letzten beiden genannten Fällen die Ausrüstung von
denen der anderen Teilnehmer differieren.
4. Bezahlung
Mit
Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Platz
reserviert und der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Eine
bestellte Beflockung der Trikots kann nur bei rechtzeitigem
Zahlungseingang gewährleistet werden. Bei ausgebuchten
Fußballerlebnis entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen und der
Eingang der Zahlung über die Vergabe der Plätze.
5.
Rücktritt
a) 2-, 3-, 5-, 6-tägige Fußballerlebnis ohne
Übernachtung
Bei einem Rücktritt der Teilnahme von einem 2-,
3-, 5-, oder 6- tägigen Fußballerlebnis, das ohne Übernachtung
ausgeschrieben war, wird dem Teilnehmer die bestellte Ausrüstung
zugesandt und zudem 30% der bezahlten Teilnahmegebühr erstattet.
b) Fußballerlebnisse, Trainingslager und sonstige Veranstaltungen mit Übernachtung
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer bei Fußballerlebnissen, Trainingslagern und sonstigen Veranstaltungen, die mit Übernachtung ausgeschrieben sind:
ab Anmeldung bis zum 35ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 20% der Auftragssumme
bis zum 22ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 40% der Auftragssumme
bis zum 10ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% der Auftragssumme
ab 9tem Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der Auftragssumme.
6.
Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann
in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag
zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag
kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der
Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer
Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält
er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den
Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor
Antritt einer Flugreise
Bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der
Anbieter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, hat der Anbieter den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
c) Bis 2 Wochen vor einem Fußballerlebnis
Wird ein
Fußballerlebnis vom gastgebenden Verein mangels Erreichen der
Mindestteilnehmerzahl von 48 Teilnehmern abgesagt, wird dem Kunden
umgehend eine Ersatzveranstaltung angeboten, die in einer zumutbaren
Entfernung von maximal 40km liegen darf. Kann der Anbieter dem Kunden
keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte
Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der
Ersatzveranstaltung ab, erhält er die Teilnahmegebühr zurück,
abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € pro angemeldeter
Person.
d) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die
Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
den Anbieter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass die dem Anbieter im Falle der
Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten
würde. Ein Rücktrittsrecht des Anbieters besteht jedoch nur, wenn
er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. kein
Kalkulationsfehler), wenn er die zu seinem Rücktritt führenden
Umstände nachweist, und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares
Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund
abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand
pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des
Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
e) Andere Fristen
Dem
Anbieter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die
genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in
der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen.
f) Der
Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Regeln
(z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer
auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
7. Haftung des
Anbieters
7.1 Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte
Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4.
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen
7.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Anbieter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
8. Datenschutz / Datenschutzerklärung
Alle Informationen über den
Datenschutz unserer Kunden finden sich in unserer
Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil
unserer AGB und hier nachzulesen:
Datenschutzerklärung
9.
Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des
Anbieters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1.
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der
Reiseveranstalter für einen dem Reisenden zugefügten Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
9.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.4 Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
10. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss
kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über
ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen
liegt im Ermessen des Teilnehmers.
11. Medizinische
Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank
oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine
Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und
Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen
Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine
medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so
erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten
bereit, diese umgehend zu erstatten.
12.
Reisedokumente
Die Beschaffung aller notwendigen Reisedokumente,
wie Pässe, Visa oder anderer Dokumente liegt in der alleinigen
Verantwortung des Teilnehmers bzw. dessen
Erziehungsberechtigten.
13. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, der Goalplay GmbH & Co.
KG, die Titaneon AG, die INTERSPORT Deutschland eG, DFI Fußball Internat GmbH, Bauer Media, offizielle Partner der Veranstaltung, sowie die von INTERSPORT Deutschland eG mit der Umsetzung beauftragte
Eventagentur verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch
zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. Dies umfasst auch die Zustimmung zur Verbreitung und zur Schaustellung auf Youtube auf den Kanälen der oben genannten Partner sowie den
Partnern goalkeeperz und freekickerz.
14.
Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen
Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist
der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
Anbieter
proSport GmbH
Geschäftsführer: Thomas Eglinski
Gutenbergstraße 8
83052 Bruckmühl
Amtsgericht Traunstein HRB 22495
USt.-ID Nr.
DE 228540088